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Die Brandschutzseite der FF-Ischgl

In Österreich ereignen sich jährlich zirka 25.000 Brände, ungefähr die Hälfte davon verursachen Kleinschäden von weniger als 100,- Euro. Insgesamt beträgt die Brandschadenssumme für ganz Österreich, ausgenommen Kleinschäden, ca. 260 Mio. Euro pro Jahr. Durch Brände werden jährlich zwischen 50 und 100 Personen getötet, etwa 300 Personen tragen schwere Verletzungen davon. Obwohl die Einsatztätigkeit bei Bränden, insbesondere die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten primär die Aufgabe der Feuerwehr ist, kann jeder Einzelne durch richtiges Verhalten und richtige Anwendung der Mittel der ersten Löschhilfe wesentlich dazu beitragen, Brände zu verhüten. Die Tatsache, dass jedem Vollbrand ein Entstehungsbrand vorausgeht, gibt jedem von uns die Chance, Kleinlöschgeräte wirkungsvoll zum Einsatz zu bringen.



Allgemeine Hinweise zur Brandverhütung

Unachtsamkeit

und mangelnde Kenntnis der Brandgefahren sind vielfach die Ursache von Bränden.


Ordnung und Sauberkeit,

besonders in Arbeits-, Werk- und Hobbyräumen, sind eine grundlegende Voraussetzung für die Brandsicherheit. Brennbare Abfälle, Staub, verschüttete oder in offenen Gefäßen aufbewahrte brennbare Flüssigkeiten (Reinigungs- und Lösungsmittel) bilden häufig eine unerkannte Brandgefahr.


Umgang mit offenem Feuer und Licht

erfordert immer besondere Vorsicht! Daher kein Kerzenlicht und auch keine Streichholzflammen in Dachböden, Abstellräumen, Kellern und Scheunen verwenden, sondern nur Taschenlampen benützen.

Streichhölzer und Feuerzeuge sind keine Beleuchtungsgeräte!


Sie gehören nicht in Kinderhand und dürfen daher auch für Kinder nicht erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder!


Gas- und Flüssiggasanlagen

samt den dazugehörigen Leitungen dürfen nur von sachkundigen Betrieben errichtet werden.


Flüssiggasbehälter

Da Flüssiggas schwerer als Luft ist, sammelt es sich bei einem Austritt wie eine Flüssigkeit in den tiefsten Stellen am Boden und stellt dort eine erhebliche Explosionsgefahr dar! Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und neben Ausgängen aufgestellt werden. Sie sind weiters vor Wärmestrahlung (Sonne, Öfen, Wärmegeräte u.ä.) zu schützen.


Wahrnehmung von Gasgeruch

Bei Wahrnehmung von Gasgeruch (Erd- oder Flüssiggas) besteht immer Explosionsgefahr! Daher:



Elektrogeräte

Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen (z.B. ÖVE- oder VDE-Prüfzeichen) verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.


Sicherungen

Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastungsschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.

Brandgefahren

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